Die rechtliche Lage von Cannabis in Deutschland – Eine Übersicht für Cannabis Social Clubs

Seit dem 1. April 2024 hat sich die rechtliche Lage rund um Cannabis in Deutschland grundlegend verändert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes (CanG) hat die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt in Richtung Entkriminalisierung und Eigenverantwortung gemacht. Für Konsumenten, Anbauinteressierte und vor allem Cannabis Social Clubs ergeben sich daraus neue Möglichkeiten – aber auch viele Pflichten.

In diesem Beitrag geben wir dir einen umfassenden Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und erklären, was erlaubt ist, was verboten bleibt und worauf du als Mitglied oder Betreiber eines Cannabis Social Clubs achten musst.

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Tomek Mühlmann
  • Juni 2025
  • 3 min Lesezeit

Das Cannabisgesetz (CanG) – Der neue rechtliche Rahmen

Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen und in ein eigenständiges Regelwerk überführt. Die wichtigsten Punkte des CanG:

  • Cannabis ist für Erwachsene ab 18 Jahren entkriminalisiert.
  • Besitz und Eigenanbau sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
  • Nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) dürfen Cannabis für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder anbauen und weitergeben.

2. Was ist erlaubt?

Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ist der Besitz von Cannabis für volljährige Personen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal.Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum mit sich führen. Darüber hinaus ist es erlaubt, in der eigenen Wohnung bis zu 50 Gramm Cannabis aufzubewahren, sofern der Zugang für Kinder oder Jugendliche ausgeschlossen ist.

Auch der private Eigenanbau ist gestattet. Jede erwachsene Person darf bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen, vorausgesetzt, die Pflanzen sind gegen unbefugten Zugriff gesichert. Die aus dem Eigenanbau gewonnene Ernte darf ausschließlich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden und darf nicht an andere weitergegeben werden.

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, Cannabis Social Clubs zu gründen. Diese dürfen nicht-kommerziell Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Ein Club darf höchstens 500 Mitglieder haben. Pro Mitglied darf monatlich eine Menge von bis zu 50 Gramm Cannabis abgegeben werden. Für Mitglieder unter 21 Jahren gelten besondere Regeln: Sie dürfen monatlich nur bis zu 30 Gramm erhalten, und der THC-Gehalt des abgegebenen Cannabis darf 10 Prozent nicht überschreiten.

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Das Cannabisgesetz CanG

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3. Verantwortung und Sicherheit im Umgang mit Cannabis

Auch wenn Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert wurde, ist der verantwortungsvolle Umgang damit entscheidend. Der Gesetzgeber legt großen Wert darauf, Konsumentinnen und Konsumenten für die Risiken des Konsums zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass insbesondere der Jugendschutz konsequent eingehalten wird. Für Mitglieder eines Cannabis Social Clubs – ebenso wie für die Betreiber – ergeben sich daraus klare Verhaltensregeln und Pflichten.

Um die Sicherheit aller Beteiligten und die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Kein Zugang für Minderjährige: Der Konsum und Besitz von Cannabis ist ausschließlich volljährigen Personen erlaubt.
  • Keine Weitergabe an Dritte: Cannabis darf weder verschenkt noch verkauft werden – auch nicht im privaten Umfeld.
  • Sicherer Aufbewahrungsort: Cannabisprodukte und Pflanzen müssen zu Hause kindersicher und unzugänglich gelagert werden.
  • Verantwortungsvoller Konsum: Kein Konsum in sensiblen Bereichen wie Schulen, Spielplätzen oder Fußgängerzonen während der Hauptzeiten.
  • Keine Kombination mit Straßenverkehr: Nach dem Konsum von Cannabis sollte grundsätzlich auf das Führen von Fahrzeugen verzichtet werden.

Gesetzliche Regeln für den Cannabiskonsum in Deutschland

Die nachfolgenden Punkte fassen die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Konsum von Cannabis zusammen. Sie bilden den Rahmen, innerhalb dessen sich Konsumenten genauso wie Cannabis Social Clubs bewegen müssen.

  • Erlaubter Besitz: Volljährige Personen dürfen bis zu 25 g Cannabis zum Eigenkonsum mit sich führen.
  • Aufbewahrung in der Wohnung: Bis zu 50 g Cannabis dürfen in der eigenen Wohnung gelagert werden, solange der Zugang für Minderjährige ausgeschlossen ist.
  • Tabubereiche für den Konsum:
    • Konsum ist verboten im Umkreis von 100 m um Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze oder Jugendfreizeiteinrichtungen.
    • In Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr ist der Konsum untersagt.
  • Keine Weitergabe: Abgabe, Verkauf oder Schenkung von Cannabis an Dritte sind nicht erlaubt – auch nicht im privaten Umfeld.
  • Nicht-kommerzieller Rahmen: Cannabis darf nicht kommerziell beworben oder verkauft werden – das gilt auch für Social Clubs.
  • THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: Wer Cannabis konsumiert, muss beachten, dass strikte THC-Grenzwerte gelten und Fahruntüchtigkeit geahndet wird.
  • Jugendschutz: Für Konsumenten unter 21 Jahren gelten strengere Regeln: maximal 30 g monatlich und Rest-THC-Gehalt darf 10 % nicht überschreiten.